
Führerscheine und Schulungsfahrzeuge

Klasse B – Auto/PKW
Kfz bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse: Erlaubt sind bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Es dürfen Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtsmasse gezogen werden. Die Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3,5t nicht überschreiten.
Alter / Vorbesitz: 18 Jahre (17 Jahre*)
Bemerkung: Grundvoraussetzung für alle anderen Kraft- wagenklassen, Einschluss: AM, L
Schulungfahrzeuge: Ford Kuga, Ford Fiesta, Ford Mustang,Ford C-Max,Ford Focus...

Klasse B96 – Anhänger
KFZ der Klasse B mit Anhänger
-ZG Anhänger über 750 KG
-ZG Fahrzeugkombination über 3.500 KG,
aber max. 4250 KG
Alter / Vorbesitz: 18 Jahre (17 Jahre*) / Klasse B
Bemerkung: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung,
aber besondere Schulung erforderlich.
Schulungfahrzeuge: Anhänger

Klasse BE – Anhänger
Kfz bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger: Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750kg und Kombinationen die nicht unter Klasse B fallen.
Alter / Vorbesitz: 18 Jahre (17 Jahre*) / Klasse B
Bemerkung: Bei LKW mit durchgehender Bremse und bei bestimmten Geländefahrzeugen muss die Anhängelast unter oder gleich dem 1,5fachen des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges liegen.
Schulungfahrzeuge: Anhänger

Klasse A2 – Motorrad
Krafträder mit und ohne Beiwagen bis 35 kW (48 PS): Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW bei einem Verhältnis Leistung/Gewicht von maximal 0,2 kW/kg
Alter / Vorbesitz: 18 Jahre
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A1“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: Am, A1 Schulungsfahrzeuge: Kawasaki Vulcan S Gedrosselt

Klasse A – Motorrad
Krafträder mit und ohne Beiwagen: Für Krafträder mit mehr als 50 ccm bzw. einer durch die Bauart bedingten Höchgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW, Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder Bauart bedingter Höchst- geschwindigkeit über 45 km/h und einer Leistung über 15 kW.
Alter / Vorbesitz: 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“, 21 Jahre für Trikes,
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Bemerkung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse „A2“ nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Einschluss: Klassen A1, A2 und AM
Schulungfahrzeuge: Kawasaki Vulcan S









